9€-Ticket (Mobilitätscard) im Bereich des ZWS

Info zur Nutzung

MobilitätsCard: 9-Euro-Ticket kommt am 1. Juni und gilt bundesweit

Folgende Regelungen gelten von Juni bis August im Zusammenhang mit der MobilitätsCard:

  • Die MobilitätsCard gilt von Juni bis August bundesweit im Nahverkehr
  • Kunden der MobilitätsCard müssen nichts unternehmen, sie bezahlen weiterhin 29,90 € und erhalten im Anschluss eine Erstattung von 20,90 €.
  • Ticketinhaber der MobilitätsCard nutzen ihre bisherige Fahrkarte und können dies für die Monate Juni, Juli und August 2022 in allen Nahverkehrsmitteln (z. B. Bus, Straßenbahn, RE, RB und S-Bahnen) in Deutschland nutzen. Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr wie z. B. IC oder ICE. Hiervon ausgenommen sind die für den Nahverkehr freigegebenen Fahrten des IC34 zwischen Dillenburg, Siegen und Letmathe. Mit dem Ticket dürfen Sie in Nahverkehrszügen nur die 2. Klasse nutzen.
  • Für den Nachtbus Kreis Siegen-Wittgenstein entfällt zusätzlich für die Dauer des Aktionszeitraumes der Nachtbuszuschlag von 2,- €.

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